Heimatschutz und Denkmalpflege
Das baugeschichtliche Erbe stellt einen unersetzlichen Ausdruck des Reichtums und der Vielfalt unserer Kultur dar. Es ist ein sicht- und begehbares Zeugnis unserer Vergangenheit, das es zu erhalten und, nach Möglichkeit, auch weiterhin zu nutzen gilt.
Für Aktivitäten, die der Erhaltung und Nutzung des einheimischen Kulturgutes gewidmet sind, setzt sich das Migros-Kulturprozent aktiv ein. Im Zentrum der Förderung stehen die Restauration historischer Bauten und Objekte mit exemplarischem Charakter und die Umnutzung geschützter Bauten. Voraussetzung dafür ist, dass die Renovationskosten die Grenze von 3 Millionen Franken nicht überschreiten und die Bauten im Kulturgüterschutzinventar verzeichnet sind. Ein hoher Stellenwert kommt dabei Bauten des 20. Jahrhunderts zu sowie Projekten zur Erhaltung von Industriearchitektur. Unterstützt werden zudem die Übersetzung und Herstellung mehrsprachiger Informationstafeln an historischen Bauten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Richtlinien.
Keine Beiträge werden entrichtet für:
- die Restaurierung historischer Bauten und Objekte von lokaler Bedeutung;
- die Restaurierung historischer Bauten und Objekte ohne gemeinnützigen Charakter;
- Projekte im Bereich Archäologie;
- Tagungen und Publikationen (ausser Publikationen im Sinne von Ziffer 2.3.2. der Richtlinien).